Hein̄r der Regenſpurger der Flozman2023-11-012023-11-011317-10-011317-10-01CW21132https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1634Heinrich der Regensburger, der Floßmann, beurkundet, daß er mit dem Rat und guten Willen seiner Ehefrau Adelheid und aller seiner Erben wegen der Unannehmlichkeiten, die er nach der Ermordung Konrad des Notkaufs hatte, deretwegen sein Sohn Heinrich festgenommen und gefangen gesetzt wurde, aus 4 Hofstätten, die auf dem rᷝSwale</i> liegen und früher der Grimmin gehört haben, Gülten im Wert von 30 Schillingen Augsburger Pfennigen dem Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg als Seelgerät für Konrad Notkauf gestiftet hat. Heinrich, bzw. der jeweilige Inhaber der 4 Hofstätten, soll die 30 Schillinge jährlich 14 Tage vor oder 14 Tage nach dem Weißen Sonntag [ = Invocavit, also am Sonntag Exurge oder Oculi] zahlen. Wird es versäumt, so ist der Besitz mit Recht Zinsgut des Spitals geworden. Heinrich, seine Ehefrau und ihre Erben, haben dem damaligen Meister des Spitals, Bruder Hermann von Bannacker, vor dem Rat von Augsburg die 30 Schillinge als Eigentum aufgegeben und darauf rᷝmit gelerten worten</i> nach dem Stadtrecht verzichtet und werden es ihnen als Eigentum nach dem Stadtrecht bestätigen. Nun ist Bruder Hermann, der Meister des Spitals, im Einverständnis mit den Pflegern des Spitals insofern entgegengekommen, als Heinrich vom Weißen Sonntag [15. Februar] 1293 an auf 4 Jahre die 30 Schillinge Gülten dem Spital aus anderen Besitzungen, die er in oder vor der Stadt hat, sicherstellen und die 4 Hofstätten von dieser Abgabe befreien darf. Die Sicherstellung soll er dem Spital nach Stadtrecht bestätigen. Da Heinrichs Eigentum [auf dem rᷝSwale</i>] mit Steuerpflicht gegenüber der Stadt belastet ist, soll man dann die 30 Schillinge der Stadt steuern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hein̄r der Regenſpurger der Flozman an Spitale des heiligen Gaiſtes vor der ſtat ze auſpurch - 1292 OktoberImage