bruͦder / pfleger deſ ſpitals deſ heiligen geiſteſ ze friburgGoͤtfrit von slezſtat2023-11-012023-11-011322-06-071322-06-07CW40171https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2726Gottfried von Schlettstadt, der Spitalmeister, und die Pfleger des Heiliggeistspitals zu Freiburg beurkunden, daß sie an Stelle des Spitals 12 Pfund Pfennige Breisgauer, 3 Saum Weißweins und 2 Kapaunen an jährlicher Gülte an Konrad den Wißen, den Salzmann von Freiburg, gegen ein in der Turnergasse in Freiburg neben dem Hause der Frauen von Köln gelegenes Haus und 22 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft haben. Haus und Silber sind dem Spital übergeben worden. Das Spital wird Konrad die Gülte von [Bd. 4 S. 101 Z. 3-6] näher genanntem Besitz ausrichten. Die Pfennige soll er je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten erhalten. 9 Pfund fallen nach seinem Tode dem Spital wieder zu. Wein und Kapaunen sind zu Martini seinen Anordnungen entsprechend nach Freiburg zu liefern. Nach seinem Tode sind 2 Saum von der Weingülte, die Kapaunen und 1 Pfund von den [restlichen] 3 Pfund Gülten dem Spital frei, um damit alljährlich in der Fastenzeit seine und seiner Ehefrau Jahrzeit im Spital zu begehen. Wird die Jahrzeit versäumt, so fällt die Gülte in dem betreffenden Jahr an St. Agnes bei Freiburg. Die beiden [restlichen] Pfund und den einen Saum Wein soll seine Tochter in St. Agnes zur Aufbesserung ihrer Bekleidung zu ihren Lebzeiten haben. Nach ihrem Tode fallen diese Gülten dem Kloster St. Agnes zu, um damit alljährlich in der Karwoche im Kloster seine und seiner Ehefrau Jahrzeit zu begehen. Wird das versäumt, so fällt die Gülte in dem betreffenden Jahr an das Spital. Den Saum Weingülte sollen die Frauen von einem [Bd. 4 S. 101 Z. 18-19] genannten Besitz erhalten und ihn auf eigene Kosten abfahren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0bruͦder / pfleger deſ ſpitals deſ heiligen geiſteſ ze friburg; Goͤtfrit von slezſtat an Cvͦnrate dem wiſſen - 1297 Juni 7.Image