ChuͦnR Boͤller ſchultheize ze der minren Baſil2023-11-012023-11-011321-02-221321-02-22CW30718https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2357Schultheiß Konrad Böller von Klein-Basel beurkundet im Auftrage seines Herrn, Johannes des Mazzarels, Ritters von Basel, daß die Brüder Peter und Johannes Vorgassen vor Gericht ein näher bezeichnetes Mannwerk Matte im Bann Weil, das sie von ihrem verstorbenen Vater als Eigentum ererbt hatten, an Rudolf von Mühlausen den Krämer, Bürger von Klein-Basel, als Eigentum für 6½ Pfund Basler verkauft und das Geld erhalten haben. Sie gaben Rudolf das Mannwerk auf und setzten ihn in seine Besitzrechte ein. Sie fertigten es ihm mit allen bei Verkäufen zu beobachtenden Formalitäten aus und versprachen in eindringlicher Form für sich und ihre Erben, den Kauf nicht anzufechten oder anfechten zu lassen. Im Bedarfsfall werden sie ihm und seinen Erben das Mannwerk gegen jedermann schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ChuͦnR Boͤller ſchultheize ze der minren Baſil an Rudolf von Múlnhuſen dem kremer vnſerme burger - 1296 Februar 22.Image