2023-11-012023-11-011315-09-281315-09-28CW50480https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_466_(1309_a)Leutold von Rabensberg und seine Frau Adelheid so wie Ortolf und Sophie, die Kinder seines Bruders, beurkunden, daß sie den Deutschordensbrüdern 6 Schillinge Zins in St. Lorenz bei der Pulzkach mit allem Recht, das sie und ihre Vorfahren daran besaßen, als Eigentum verkauft haben. Leutold verzichtet für sich und seine Nachkommen auf den Zins. Für den Fall, daß irgendjemand den Brüdern den Zins streitig macht, haben Leutold und seine Erben gelobt, ihn von allen Anfechtungen freizumachen. Wenn das nicht gelingt, werden sie aus ihrem Eigentum den Deutschordensbrüdern einen gleichwertigen Ersatz bieten. (Das Formular der Urkunde stimmt genau mit N 464 überein, lediglich Namen und Gegenstand sind ausgetauscht. Der Schreiber hat Bd. 5 S. 337 Z. 24 rᷝgerben</i> und rᷝvorderen</i> Z. 25 verwechselt. Beide Wörter stehen N 464 an der richtigen Stelle.). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 September 28Image