Diͤtmar / von hohenberch2023-11-012023-11-011321-08-181321-08-18CW30852https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2489Dietmar von Hohenberg beurkundet, daß er von Baldwin von Trübensee ein Roß für 23 Pfund Pfennige gekauft und für das Geld 2 Pfund Pfennige Gülten von einem Gut in rᷝhezendorf</i> als Pfand gesetzt hat. Zahlt er ihm die Hälfte der Pfennige nicht bis Martini, so ist Baldwin ein Pfund der Gülten verfallen, so daß er es mit Hand und Zustimmung Dietmars an das Frauenkloster Tulln geben kann. Zahlt Dietmar die andere Hälfte nicht bis Weihnachten, so ist Baldwin das andere Pfund der Gülten unter denselben Bedingungen verfallen; er kann es mit Dietmar gemeinsam an die Schwestern von Tulln aufgeben und es von ihnen als Burgrecht zurückempfangen. Diese Verpflichtung ist Dietmar in Maißau vor seinem Onkel Stephan von Maißau eingegangen, der neben Dietmar dafür rᷝſcherm</i> sein wird und eine entsprechende Erklärung abgibt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Diͤtmar / von hohenberch - 1296 August 18.Image