2023-11-012023-11-011305-05-011305-05-01CW50185https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_176_(421_a)Hartung von Wangen [n. Molsheim, Elsaß] und seine Ehefrau Susanne bekunden, daß sie gemeinsam, freiwillig und aus ihrer langen Liebe und Freundschaft Jungfrau Anna für den Dienst und die Arbeit, die sie in ihren Diensten 20 Jahre oder mehr treulich geleistet hat, einen Rebacker geben, den sie im Banne zu Wangen am Berge bei Rüedeger von rᷝVinstingen</i> von dem jungen Hezzel von Wangen gekauft hat. Dieser [Reb]acker soll von ihnen und ihren Erben frei sein, so daß sie und ihre Erben keine Abgabe (rᷝbette</i>) auf den Acker legen sollen, solange Anna, ihre Nachkommen oder Erben diesen Acker besitzen. Der Acker soll frei von Abgaben und aller Art Diensten sein, wie es ein Gut sein kann. Auch weiteres Gut im Bann zu Wangen, das Anna kauft oder sonstwie gewinnt, soll dieselbe Freiheit genießen. Die Aussteller geloben für sich und ihre Erben dies einzuhalten und verzichten auf jede gerichtliche oder außergerichtliche Möglichkeit, diese Urkunde anzufechten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 MaiImage