albreht der Kage2023-11-012023-11-011320-05-111320-05-11CW30531https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2176Albrecht der Kage, Schiedsmann in früherem und gegenwärtigem Streit zwischen seinen Oheimen Kuno von Bergheim dem Alten einerseits und den Brüdern Rudolf, Heinrich und Eberhard von Andlau anderseits, beurkundet gemeinsam mit den Schiedsleuten: Nach [der Vergleichsurkunde Corpus Nr. 1953] sollte er [Kuno] die Geächteten, die er zu Crake auf seinem Haus aufgenommen hatte, fortschicken, den von ihnen angerichteten Schaden ersetzen und dem Andlauer Gericht Buße entrichten. Albrecht hat inzwischen durch glaubhafte Zeugen erfahren, daß Kuno dieses zu den gesetzten Terminen nicht erfüllt hat. Daher entscheidet Albrecht, daß Kuno das im Sühnebrief [Corpus Nr. 545] festgesetzte Strafgeld von 100 Mark den Brüdern von Andlau schuldig geworden ist. -- Vgl. Corpus Nr. 545, 1953. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0albreht der Kage - 1295 Mai 11.Image