2023-11-012023-11-011324-02-201324-02-20CW40689https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3227Eglolf der Alte von Rosenberg beurkundet, daß ihm Abt Wilhelm von St. Gallen den Hof zu Gossau mit Leuten, Besitz und allem Zubehör als Pfand versetzt hat; ausgenommen davon sind der Kirchensatz, die früher aus dem Hof versetzten Pfänder und die Pfründe der Klosterherren von St. Gallen. Dazu hat er ihm alle zum Amt Gossau gehörenden rᷝsunderlút</i> [Hörige], [alles zusammen] für 50 Mark Silbers und 6 Pfennige, versetzt. Eglolf verspricht für sich und seine Erben, die Pfänder ohne Verzug und Streit sofort freizugeben, wenn er oder seine Erben vom Abt oder dessen Nachfolgern das Silber [die Pfandsumme] zurückerhalten. -- Andere Pfandgeschäfte des Abtes Wilhelm von St. Gallen vgl. Corpus Nr. 1802, 1956, 2013, 2422. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Februar 20.Image