Gotfrit von Schrotſdorf2023-11-012023-11-011305-01-011305-01-01CW10440https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/406Gotfrid von Schrotsdorf beurkundet, daß er mit Einwilligung seiner Tochter Mechtild und seines Schwiegersohnes Konrad sein Eigen dem Marienaltar zu Engeltal und dem dortigen Konvent zu ewigem Eigen gegeben hat mit der Abmachung, daß Kloster Engeltal ihm 20 Pfund Heller gab und das Eigen ihm und seinen Erben zu rechtem [Zins-) Erbe gegen einen Jahreszins von 2 Pfund Pfennigen und 15 Käsen ließ. Diesen Zins zu entrichten sind auch die Erben verpflichtet. Dienste mit Pflug und Wagen seitens der Schrotsdorfer [und Erben] sind dagegen ausgeschlossen, es sei denn, daß sie aus Gefälligkeit geschehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gotfrit von Schrotſdorf an Engeltal - 1280.Image