Her Chuͦnrat von Tengen ritter vnde friie in Choſtenzer biſchtuͤme2023-11-012023-11-011319-11-121319-11-12CW30407https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2054Freiherr Konrad von Tengen beurkundet, daß ein Streit zwischen der Äbtissin und dem Konvent von Selnau einerseits und Jakob von Waltersbach anderseits bestanden hat, der ihr Lehensmann und ihr rᷝhalber</i> (der die Hälfte der Erträge des Gutes zinst) auf ihrem Gut bei Zürich in Wipkinger Gäßlein ist. Sie beschuldigen ihn, auf dem Gut rᷝvrúntſchaftwib</i> für die Leute zu halten, und wollten ihn darum des Gutes verweisen. Auf Veranlassung des Ausstellers kam Jakob, der als Eigenmann der Kirche von Bülach der Vogtei des Ausstellers untersteht, mit dem Kloster dahin überein, auf dem Gut keine rᷝvrúntſchaftwib</i> mehr zu halten. Er band sich eidlich, daß er bei einer nachgewiesenen Übertretung von der rᷝhalbe</i> und dem Gut müßte und keinerlei Anspruch darauf erheben könnte, weder auf die rᷝhalbe</i> noch auf Entschädigung für die rᷝhalbe,</i> in welchem Zustand das Gut auch wäre. Die Frauen könnten in diesem Falle mit dem Gut und der rᷝhalbe</i> nach ihrem Ermessen verfahren. Sollte sich Jakob noch einmal schuldig machen, so wird ihm der Freiherr weder Rat noch Hilfe leisten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Her Chuͦnrat von Tengen ritter vnde friie in Choſtenzer biſchtuͤme - 1294 November 12.Image