Herbort von Erenhauſen2023-11-012023-11-011321-05-101321-05-10CW30788https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2426Herbort von Ehrenhausen und seine Ehefrau Gertrud beurkunden, daß ihnen Abt Konrad [des Benediktinerklosters] St. Paul im Lavanttal 2½ Huben zu Kranach bei Gamlitz [nahe Ehrenhausen a. d. Mur], die jährlich als Zins 1 Pfund Pfennige und 10 Pfennige einbringen, als Leibgedinge verliehen hat. Ihre Erben sollen an den Hufen keine Rechte besitzen, sondern nach dem Tode der Aussteller fällt der Besitz mit allen darauf errichteten Bauwerken rᷝ(gecimmer)</i> an das Kloster St. Paul. Für die Lehenschaft haben sie dem Abt 4 Mark Silbers gegeben. Herbort verspricht, daß er des Klosters Gut und Leute auf dem Besitz nach Kräften vor Übergriffen schützen wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Herbort von Erenhauſen an Abt Chunrat von ſande Pauls indem Lauental - 1296 Mai 10.Image