Elſbete Von Gottes gnaden Ebtiſchen Zúrich2023-11-012023-11-011312-05-041312-05-04CW20348https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/892Äbtissin Elisabeth von Zürich beurkundet, daß sie ein Gütlein zu Rüfers, welches zwei Mutten Kernen zinste, von Johann hinter der Mezie, einem Bürger von Zürich, kaufte. Sie hat es dem Wernher Cholbe von Adliswil zu Erbe verliehen gegen einen Zins von zehn Viertel Kernen, die jährlich am 16. X. an den Kaplan vom Altar des hl. Jodocus zu zahlen sind. Wernher Cholbe hat seinerseits versprochen, daß er ein Gut kauft, das 2 Viertel Kernen einbringt. Dieses Gut soll mit dem Gütlein rechtlich verbunden werden, das die Äbtissin dem Wernher Cholbe verliehen hat. Sollte dieser das in Aussicht gestellte Gut innerhalb von 5 Jahren nicht gekauft haben, so soll er eine Mark Silbers dem Stift zu Pfand setzen, bis er, wie ausgemacht, ein solches Gut gekauft hat. Außerdem hat Wernher Cholbe seinen Vater Walther und Heinrich von Rüfers der Abtei zu Bürgen gesetzt und sich verpflichtet, innerhalb 8 Tagen Ersatz zu stellen, falls einer von beiden stirbt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſbete Von Gottes gnaden Ebtiſchen Zúrich an Wernher Cholben Von Adloſwile - 1287 Mai 4.Image