Johanſ zhoͤrj2023-11-012023-11-011322-05-201322-05-20CW40155https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2710Johannes Zhöri beurkundet, daß vor ihm auf dem Gericht zu Altkirch Mechthild von Dammerkirch ihrem Ehemann Hug ½ rᷝMendac</i> [vgl. Lexer 1, 2105 f.: Viertel einer Hufe] eines der Lage nach [Bd. 4 S. 91 Z. 37-38] genau beschriebenen Ackers im Altkircher Bann mit der Hand Johannes Peiers, des Meiers über diesen Hof, als Vertreter Herrn Turings, des Freien von Ramstein, zueignete rᷝ(widemute).</i> Diesen Acker, der in den Dinghof [Haupthof, Gerichtsstelle, vgl. Rwb. 2, 971] zu Hirsingen gehört, hatte sie von ihren Eltern geerbt. Damit diese Schenkung rᷝ(wideme)</i> unangefochten bleibt, verzichtete sie in die Hand des Ausstellers mit der Hand des genannten Lehnsherrn auf alle Rechte an dem genannten Acker. -- Zu Hirsingen vgl. Corpus Nr. 233. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanſ zhoͤrj an Mechtilt von Damerkilch - 1297 Mai 20.Image