friderich von Endorf2023-11-012023-11-011317-01-011317-01-01CW21079https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1584Friedrich von Endorf beurkundet, daß er die Wiese zu Dorfbach, die sein Bruder Otto dem Kloster Herrenchiemsee übergab, unter der Bedingung von dem Kloster wieder erworben hat, daß er alle Jahre persönlich dem Kloster 30 Pfennige bezahlt, die zur Zeit, da die Wiese zum erstenmal gemäht wird, im Verkehr sind. Für den Abschluß dieses Geschäftes hat er aus seinem Gut in Freiolzmosen, das 50 Pfennige einträgt, eine Seelgerätstiftung für sich und seine Ehefrau errichtet. Stirbt Friedrichs Ehefrau vor ihm, so ist das Gut in Freiolzmosen dem Kloster frei. Stirbt er vor seiner Ehefrau, so sind die Wiese [zu Dorfbach] und das Gut in Freiolzmosen dem Kloster frei. Otto, sowie seine Erben erklären, daß damit die Streitigkeiten über die Seelgerätstiftung von Ottos Bruder behoben sind, und er keine Ansprüche dem Kloster gegenüber geltend machen wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0friderich von Endorf - 1292 Mai 30 Mai 25 .Image