grave ludwic von frob ~c2023-11-012023-11-011302-03-121302-03-12CW10344https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/313Graf Ludwig von Froburg beurkundet, daß er Burg Waldenburg, Städtlein Waldenburg und Stadt Olten mit Leuten und Gut und Allem, was dazu gehört, von Bischof Heinrich IV. von Basel zu Lehen erhalten, den Lehnseid geschworen und gelobt habe, ihm in der Wahrung seiner und seiner Kirche Rechte unter Öffnung seiner Festen behülflich zu sein. Der Bischof hat für sich und seine Nachfolger dem Grafen Ludwig gelobt, gegen Jedermann in der Wahrung seiner Rechte behülflich zu sein, und hat ihm, damit er sich besser im bischöflichen Dienst ausrüsten könne, mit Einwilligung seines Capitels auf 12 Jahre seine Vierteile an den Zehnten zu Sissach und Honoltswile überlassen. Nach Ablauf der 12 Jahre sind die Zehenten ledig, so daß den Grafen rᷝdes neiman vragen noch bitten sol.</i> Graf Ludwig verzichtet seinerseits auf alle Ansprüche gegen seinen Herren und die Kirche von Basel, besonders auf die rᷝzuͦverte von Frikowe.</i> Der Bischof und die Kirche von Basel verzichten ihrerseits auf alle Ansprüche gegen Grafen Ludwig, die sie bis zum 12. III. 1277 hatten. Kommt Graf Ludwig seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist er meineidig, und die Zehnten von Sissach und Honoltswile fallen an den Bischof und die Kirche von Basel zurück. Kommt der Bischof seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat er sich und seine Nachfolger verpflichtet, dem Grafen 200 Mark Silber zu zahlen. Damit kein Streit über die Verpflichtung zur Hilfeleistung entstehe, ist ein Ausschuß von vier namentlich bezeichneten Männern eingesetzt, der nach Anrufung innerhalb 14 Nächten die vorgetragenen Zweifel zu bereinigen hat, durch ein Urteil, das auszuführen innerhalb eines Monats Bischof und Graf sich verpflichten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0grave ludwic von frob ~c - 1277 März 12.Image