Luͥpolt der Cuchinmeiſter von Nortenberc2023-11-012023-11-011314-05-181314-05-18CW20591https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1121Leupold der Küchenmeister von Nordenberg beurkundet, daß er den Streit, den sein Oheim Konrad der Schweigerer von Würzburg mit seinem [Konrads] Schwager Konrad dem Fuchs von Schwanberg hatte wegen des Erbteiles, das ihm von seiner [Konrads des Schweigerers] verstorbenen Schwester zufallen sollte, wie folgt geschlichtet hat: Konrad der Fuchs hat dem Schweigerer das Gut zu Enheim, das dieser jenem gegeben hatte, zurückgegeben für 10 Mark Silber. Konrad der Fuchs hat dem Schweigerer ferner Herrn Otbrechts Hof zu Würzburg von der Schuldverpflichtung, um die er den Hof ihm versetzt hatte, befreit. Ferner hat Konrad der Fuchs dem Schweigerer den Hof zu Hüttenheim gegeben, der aus dem Besitz des Herrn von Espenfeld für 112 Pfund Heller käuflich erworben worden war, mit der Bestimmung, daß Leupold der Küchenmeister von Nordenberg diesen Hof zu Hüttenheim in Verwaltung und Besitz haben soll. Gibt Konrad der Fuchs bis Pfingsten über ein Jahr [= 21. Mai 1290] dem Schweigerer oder Leupold 56 Pfund Heller, so soll Leupold Konrad dem Fuchs die Hälfte des [von Pfingsten 1289 bis Pfingsten 1290 errechneten] Jahresertrags geben. Gibt dieser dann wieder Leupold oder dem Schweigerer bis Pfingsten [= 25. Mai] 1292 weitere 56 Pfund Heller, so soll der Hof zu Hüttenheim Konrad dem Fuchs wieder zu freiem Eigen gehören. Hält Konrad der Fuchs die Termine nicht ein, so soll der Hof zu Hüttenheim des Schweigerers Eigen sein und der Fuchs künftig hin keine Forderung auf den Hof haben. Außerdem soll Konrad der Fuchs dem Schweigerer oder Leupold bis Pfingsten 1292 70 Pfund Heller geben. Zahlt der Fuchs diese 70 Heller nicht, so sollen vier namentlich genannte Männer, die hiefür dem Schweigerer zu Bürgen gestellt sind, zu Würzburg einreiten und dort Einlager halten, bis die 70 Pfund Heller dem Schweigerer gezahlt sind. Stirbt der Schweigerer, so gehen die Verpflichtungen der Bürgen zugunsten des Schweigerers an Leupold den Küchenmeister von Nordenberg über, falls der Schweigerer stirbt, bevor die Bestimmungen dieses Vertrages ganz erfüllt sind. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Luͥpolt der Cuchinmeiſter von Nortenberc - 1289 Mai 18.Image