FLorens Grave Van Hollant Van Zelant ende Here Van Vrieſlant2023-11-012023-11-011292-03-181292-03-18CW21054https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1559Graf Florens [V.] von Holland beurkundet, daß Philipp von Groneveld, sein Richter in Südholland, vor ihm bezeugt habe, daß die Gemeinderäte von Riederwert in seiner Gegenwart den gültigen Beschluß gefaßt haben: wenn einer aus eigenen Mitteln ein Wasser mit einem festen Deich eingedeicht hat, so soll der feste Deich in der Aufsicht des Amtmannes stehen und für immer verbleiben so wie im Amt Riederkerke. Diesen Beschluß bestätigt Graf Florens und befiehlt, ihn für immer einzuhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0FLorens Grave Van Hollant Van Zelant ende Here Van Vrieſlant - 1292 März 18.Image