Swiger von Mindelberch2023-11-012023-11-011322-01-011322-01-01CW40016https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2575Swiger von Mindelberg beurkundet, daß [der Streit] um 2 Höfe zu Irsingen, die der Propst von Steingaden beanspruchte, mit vielen achtbaren Leuten wie folgt geschlichtet worden ist: Irmgard, Ehefrau Heinrichs von Erringen, soll die Höfe vom Kloster bis zu ihrem Tode als Zinslehen erhalten. Nach ihrem Tode soll das Gut mit allem Recht und ohne Streit an das Kloster zurückfallen. Keinerlei Recht oder Handfeste, die die Frau oder jemand anders in ihrem Auftrage wegen des Gutes vorbringt, soll gegen diese Urkunde Kraft gewinnen, da Swiger diese mit seinem Siegel gegen allen kommenden Streit gesiegelt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Swiger von Mindelberch an Jrmmgart / Hainriches von erringen / hauſfrawe - 1297.Image