Eptiſchen Elſbete von Zúrich ſant Benedicteſ ordenſ in koſtenzer biſchetuͦme2023-11-012023-11-011319-02-051319-02-05CW30247https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1899Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] von Zürich beurkundet, daß der Ritter Rüdiger Manesse der Ältere, Bürger von Zürich, ihr ein Gut zu Dietikon, das sein Eigentum ist, 9 Stück einbringt und von den Banholzern bewirtschaftet wird, mit der Bitte aufgab, es dem Abt und Konvent von Wettingen für einen jährlich am 14. September zu entrichtenden [Rekognitions-]Zins von 2 Pfennigen zu leihen. Elisabeth nahm das Gut auf und lieh es für den genannten Zins an Abt und Konvent von Wettingen als rechtmäßigen Besitz. Rüdiger hat für die Überlassung des Besitzes vom Kloster Wettingen 16 Mark Silbers Züricher Gelötes empfangen; er verpflichtet sich für sich und seine Erben, Abt und Konvent für das Gut rᷝwer</i> zu sein, wo sie es bedürfen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eptiſchen Elſbete von Zúrich ſant Benedicteſ ordenſ in koſtenzer biſchetuͦme an apte vnd dem Conuent von wettingen - 1294 Februar 5.Image