Henricus dei gracia Baſilienſis Ep̄s2023-11-012023-11-011296-04-191296-04-19CW10166https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/150_ABischof Heinrich (III.) von Basel befriedigt die Ansprüche, die sein Verwandter, Walther von Geroldseck, an seinen Vorgänger, Bischof Berchtold, hatte. Sie werden beglichen mit einer Zahlung von 600 Mark Silber, deren Zahlungsmodus näher bestimmt und durch Einlagerverpflichtung des Bischofs selbst gesichert wird. Walther von Geroldseck verzichtet seinerseits auf alle Ansprüche und Rechte für sich und seine Erben und auf die Abmachungen über Schloß Schwarzenberg und St. Gregoriental. Er erkennt ferner an, daß er von der Basler Kirche jetzt und früher rᷝgeerit</i> worden sei und übergibt deshalb zwei ihm gehörige Höfe im Dorf Missenheim, die er von Albrecht von Tuttenstein für 350 Mark Silber erworben hatte, der Basler Kirche und erhält sie von dieser zu Lehen. Sein Sohn Heinrich und sein rᷝnepos</i> Heinrich verpflichten sich, diese Abmachungen einzuhalten. -- A und Bimagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Henricus dei gracia Baſilienſis Ep̄s an Waltherus dn̄s de Gerolzegge - 1271 April 19.Image