Otte von wolfgerſtorf2023-11-012023-11-011322-09-291322-09-29CW40252https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2803Otte von Wolkersdorf beurkundet, daß er wohlüberlegt aus seinem Eigentum den Wald zwischen rᷝwurmze</i> und rᷝsleyenpach</i> oben auf der Ebene mit allen bisherigen Rechten für 15 Pfund Wiener Pfennige, die er auch erhalten hat, an Herrn Friedrich von Vöcklabrunn, an dessen Ehefrau Judith rᷝ(Jevten)</i> und ihre Erben verkauft hat. Sie können mit dem Besitz unbekümmert nach Gutdünken verfahren. Otte stellt den Käufern und ihren Erben sich selbst entsprechend dem Eigentumsrecht und der Landesgewohnheit rᷝze rehtem ſcherme</i> bei etwaigen Ansprüchen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2802. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otte von wolfgerſtorf an fridriche von fvckla; Jevten - 1297 September 29.Image