Heinrich von Gvndolzdorf ſchultheize ze Baſil2023-11-012023-11-011317-07-101317-07-10CW21093https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1598Heinrich von Gundolsdorf, Schultheiß zu Basel, beurkundet an Stelle seines Herrn, Peters des Schalers, daß der Basler Bürger Heinrich von Eschbach und seine Ehefrau Mechthild einander nach Sitte und Gewohnheit der Bürger von Basel vermacht haben, was sie im Königreiche und anderswo besitzen. Gleichzeitig stiftet Heinrich seiner Ehefrau seinen Weingarten und sonstigen Besitz im Dorf und Bann von Schliengen. Diese verpflichtet sich, im Falle von Heinrichs früherem Tode, alle von diesem zu leistenden Abgaben zu übernehmen, soweit sie aus dem Ertrag dieser Besitzungen bestritten werden können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Gvndolzdorf ſchultheize ze Baſil - 1292 Juli 10.Image