2023-11-012023-11-011294-09-221294-09-22CW30380https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2028Es wird beurkundet, daß Gertrud, Frau Volkwihs Tochter, ihren Besitz im Oegstgeester Amt und im Warmonder Bruch an die Äbtissin von Rijnsburg aufgegeben hat. Jedoch soll die Äbtissin 2 Teile des genannten Besitzes nach Gertruds Tod ihren Erben [zu Lehen] geben. Von dem 3. Teil sollen dem Konvent auf Grund ihres Testamentes 9 Pfund zufallen. Was [vom 3. Teil] übrigbleibt, soll nach den Anweisungen Gertruds verteilt werden. Schädigungen des Besitzes sollen von der Äbtissin beseitigt und aus den Zinsen des Besitzes ersetzt werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0an abediſſen van renſeburgh - 1294 September 22.Image