Meinhart von bozen2023-11-012023-11-011307-02-021307-02-02CW10549https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/508Meinhart von Bozen, Bürger von Augsburg, beurkundet, daß er seinen Brotstand am Perlach[platz, vgl. H. Fischer, Schwäb.Wb. 1,876f.; F. Kluge, Deutsche Sprachgeschichte, Leipzig 1920 S. 138 f.], den Heinrich Wikman von ihm hatte, um Jacobs und seiner Mutter Seele willen dem Kloster St. Margarethen zu rechtem Eigen gegeben hat unter der Bedingung, daß seine Tochter Gertrud diesen Brotstand inne hat, so lange sie lebt. Sind Vater und Tochter tot, fällt der Brotstand an St. Margarethen mit der Bedingung, daß er nie, auch in keiner Notlage, veräußert werden darf, und seine Erträgnisse für die sonntägliche Tafel verwendet werden müssen. Nimmt St. Margareth irgend eine Änderung vor, so wird, sobald das Heilig-Geist-Spital oder die Erben des Schenkers dies erfahren, der Brotstand an das Heilig-Geist-Spital übergehen, um der dortigen Krankenstube zu dienen. Jährlich am St. Peterstag [wohl 29. VI.] sollen 15 Pfennige auf den Perlach gegeben werden, und der Schenker sowie seine Tochter werden St. Margarethen jährlich eine Metze Semmelmehl als Recognitionszins geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Meinhart von bozen an ſant Margareten - 1282 Februar 2.Image