Dietrich von weiſſenberchOffmey von Ottenſtain2023-11-012023-11-011322-04-241322-04-24CW40137https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2692Dietrich von Weißenberg beurkundet, daß er Ansprüche auf einen Baumgarten zu Grafendorf besaß, der Heinrich dem Müllner gehörte und den dessen 4 [Bd. 4 S. 80 Z. 42-44] namentlich genannte Erben innehatten. Diese Erben haben den Garten an Heinrich den Sevelder, Bürger zu Stein, mit der Auflage verkauft, jährlich zu Michaelis 4½ Schillinge als Burgrecht an Dietrich auszuzahlen. Auf diese Ansprüche haben er, seine Ehefrau und alle seine Erben verzichtet, und die 4½ Schillinge Burgrechtes Leutold von Kuenring überlassen. Dies werden sie ihm mit Brief und Siegel in der von ihm gewünschten Form bestätigen. Die früheren und der gegenwärtige Gartenbesitzer (Heinrich der Sevelder) sollen ihm [für den Verzicht] 12 Pfund Pfennige, sowie 1 Pfund seiner Ehefrau als Leitkauf, zahlen; davon hat er 5 Pfund erhalten. Wenn Leutold nach Dürnstein kommt, wird Dietrich vor ihm erscheinen und die erwähnte Bestätigung ausstellen, worauf er die restliche Summe erhalten wird. -- Vgl. Corpus Nr. 2684, 2691. Bd. 4 S. 80 Z. 42 ist besser rᷝgreͣvendorf,</i> Z. 43 rᷝgreͣuendorf</i> zu lesen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Dietrich von weiſſenberch; Offmey von Ottenſtain an levtolt von chvnring - 1297 April 24.Image