Burcart der Beger ein Ritter von Tabichenſtein2023-11-012023-11-011320-07-011320-07-01CW30560https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2205Burkart der Beger, Ritter von Dachstein, besiegelt zum Zeichen der Wahrheit und seines Einverständnisses die Abschrift folgender Urkunde des Bischofs Konrad [III.] und des Kapitels von Straßburg: Bischof Konrad, Dompropst Friedrich, Dekan Marquart und das Kapitel von Straßburg beurkunden, daß das Stift Straßburg von dem Ritter Burkart dem Beger und dessen Bruder Johannes das halbe Dorf Osthofen -- Leute und Gut -- mit allen dazugehörigen Rechten für 300 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes gekauft haben; ausgenommen bleiben 50 Viertel Weizen- und Roggengülte, die Burkart rᷝzeime ſeſlehne</i> [als persönliches Lehngut] gehören. Da Burkart aber seinen Anteil von 150 Mark bisher nicht erhalten hat, haben Bischof und Stift mit ihm folgendes Übereinkommen getroffen: Sollte der Bischof sterben, ehe das Silber ausgezahlt ist, so soll das halbe Dorf mit allen Rechten wieder in Besitz und Nießnutz Burkarts oder seiner Erben übergehen, bis die Schulden völlig abgegolten sind. Erhalten er oder seine Erben das Silber, so sollen sie damit Landbesitz kaufen oder solchen aus ihrem [Besitz] im Wert von 150 Mark anweisen, den sie dann vom Stift als Lehen zurückerhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Burcart der Beger ein Ritter von Tabichenſtein - 1295 Juli.Image