2023-11-012023-11-011323-11-031323-11-03CW40555https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3096Heinrich von Gschiess und seine Söhne Americh und Fritze beurkunden, daß Pfarrer Gerold von Obervellach von ihnen dreien ein Vogtrecht ausgelöst hat. Dieses Vogtrecht hatte sich Heinrich als Zeichen des Besitzrechtes rᷝ(tzeim vrchvnde)</i> an den 2 Gütern zu Raufen vorbehalten, als er diese für sein und seiner Vorfahren Seelenheil der Martinskirche in Obervellach gegeben hatte. Die Aussteller haben das Vogtrecht aufgegeben und darauf verzichtet. Sie werden künftig weder auf das Vogtrecht noch auf die Güter zu Raufen Anspruch, Forderung oder Recht geltend machen, durch die der Pfarrer oder seine Nachfolger geschädigt oder bedrängt werden könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 November 3.Image