Liebhart der Raſpe von frieſach2023-11-012023-11-011319-05-061319-05-06CW30302https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1952Liebhart der Raspe von Friesach hat sich wegen seiner Ansprüche auf den Geiersberg mit seinem Herrn, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg, wie folgt geeinigt: 1) Er verzichtet auf alle Ansprüche und hat dem Erzbischof und Gotteshaus alle zu Geiersberg gehörigen Besitzungen aufgegeben, die der Erzbischof und seine Burggrafen früher in Besitz hatten und jetzt noch haben. 2) Vitztum Rudolf von Friesach hat im Auftrage des Erzbischofs mit 80 Mark Friesacher Pfennigen alle Ansprüche Liebharts abgegolten. 3) Der Erzbischof wird Liebhart [Besitz im Wert von] 8 Mark Gülten leihen, einzeln oder zusammen, je nachdem sie ihm freiwerden, wie es Liebhart am besten paßt. Möchte der Erzbischof die Gülten lieber zu seinem rᷝvrbor</i> behalten, so soll er die 8 Mark Gülten mit 5 Mark Silbers oder 10 Mark Friesacher Pfennige ersetzen. 4) Gegen Zahlung von 2 Pfund Friesacher Pfennigen kann dem Erzbischof oder dessen Nachfolgern der Acker, den Liebhart von Konrad dem Reichen von Friesach gekauft hat, frei werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Liebhart der Raſpe von frieſach an herren Ertzbiſcholf ChunrAten von Salzburch - 1294 Mai 6.Image