2023-11-012023-11-011320-05-241320-05-24CW50738https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_716_(2182_a)Die drei Brüder von Dorslisheim [b. Molsheim, Els.], Heinrich der Burggraf, Dietrich und Johannes, bekunden, daß sie -- auch im Namen ihrer Geschwister Rvͤlin, Wilhelm, Burcart, Agnes und Kathrin -- dem Herrn Rvͤzmin Bezilin, Bürger von Rufach [Els.], und seiner Ehefrau Anne und ihren Erben 38 Joch (rᷝjucharten</i>) und ein Joch (rᷝjuch</i>) Acker im Banne zu Rufach als rechtes Erbe verliehen haben. Die Lage der rᷝjucharten</i> und des rᷝjuch</i> wird genau beschrieben [Bd. V, S. 516 Z. 29 -- 37: zweimal rᷝdrie rvͦten</i> Z. 35 wohl = ein rᷝjuch</i>]. Herr Rvͤzhin und seine Erben haben den Ausstellern und ihren Erben dafür jährlich zwischen den beiden Frauentagen am 15. August und am 8. September 30 Viertel Korn, je zur Hälfte Roggen und Gerste, abzuliefern, und zwar von dem üblicherweise als Zins verwendeten Getreide (rᷝzinſkorn</i>). Weitere Bedingungen der Verleihung sind erstens, daß das verliehene Gut immer in nur einer Hand bleiben soll, und zweitens, daß bei Handänderung nicht mehr als zwei paar Wollstrümpfe (rᷝzweger ſeiſteſ hoſen</i>) und sieben Schillinge Baseler als Ehrschatz [Handänderungsgebühr] zu geben sind. Die drei Aussteller geloben für sich und ihre Geschwister und Nachkommen Gewähr\leistung des Gutes gegenüber Rvͤzhin und seinen Erben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 Mai 24Image