2023-11-012023-11-011314-04-211314-04-21CW50410https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_396_(1114_a)Propst Heinrich von Truthenhuſen im Bistum Straßburg beurkundet, daß Konrad Wegemann zu Niederburgheim mit Zustimmung seiner Ehefrau Gisela und seiner Kinder Anne, der Ehefrau des Walther Sax, Hedwig, der Ehefrau Vasolts, Johannes, Konrad und Heinzelin einen halben Acker mit Weinreben als freies Eigen an Herrn Konrad, den damaligen Leutpriester zu Niedermünster, für 5 Pfund und 5 Schillinge Straßburger Pfennige verkauft hat. Der halbe Acker liegt im Bann von Niederburgheim in der sogenannten Allmende. Daneben gegen Gertweiler hin besitzt der Abt ein Stück, auf der anderen Seite daneben Ludwig der Kellner. Konrad Wegemann bestätigt, daß er und seine Kinder von dem Leutpriester den Kaufpreis in voller Höhe erhalten und zu ihrem Nutzen verwendet haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 April 21Image