2023-11-012023-11-011324-05-011324-05-01CW40807https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3341Otte der Narrenholzer beurkundet, daß er freiwillig den Hof zu rᷝLaime</i> an Fritz den Pichel, an dessen Ehefrau und an dessen jetzige und künftige eheliche Erben, Söhne wie Töchter, als rechtmäßiges Lehen geliehen hat. Er oder seine Erben werden für Fritz und dessen Erben an allen Stellen rᷝgewer</i> sein, wo es üblich ist. Wenn Fritz oder seine Erben das Lehen verkaufen wollen, so sollen sie es zunächst dem Lehensherrn anbieten. Verzichtet dieser, so können sie es anderweitig verkaufen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Mai 1.Image