Berhtolt von chúnringen2023-11-012023-11-011289-04-011289-04-01CW10093https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/81Berthold von Köndringen und seine Ehefrau beurkunden, daß sie ihr Gut im Bann zu Malterdingen zu einem Seelgerät für sich und ihre Vorfahren den Herren von Thennenbach vermacht und von diesen auf Lebenszeit gegen einen jährlich am 16. November zu entrichtenden Zins von 4 Pfennigen wieder erhalten haben. Thennenbach verpflichtet sich, 10 Mark Silbers nach dem Tode der Eheleute entsprechend deren letztwilliger Verfügung zu spenden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berhtolt von chúnringen an herren von Tennibach - 1264 April 1.Image