BertholdCapitel von muͦrbach2023-11-012023-11-011304-11-181304-11-18CW10427https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/393Abt Berthold von Murbach und sein Kapitel beurkunden, daß Marquart von Wolhusen von der Luzerner Kirche beklagt wurde, er habe als Vogt sich gerichtliche Übergriffe in den Höfen Alpnach und Stans zu Schulden kommen lassen, und daß das Gericht nach vielen Verhandlungen Marquart und seinen Sohn Arnold gezwungen habe, auf solche Übergriffe zu verzichten und sich zu überzeugen, daß die Luzerner Kirche in Bezug auf ihr Gericht und ihr Recht in den beiden Höfen durchaus im Recht sei. Infolgedessen wurde zwischen dem Abt von Murbach und seinem Kapitel einerseits und Marquart und Arnold von Wolhusen andererseits folgendes Übereinkommen getroffen: Der Hof von Alpnach erhält einen von der Luzerner Kirche zu stellenden Meier, und alle Leute in beiden Höfen, welche zinshaftes Gut von der Luzerner Kirche haben, sollen, wenn sie Gericht anrufen, vor das Gericht der Luzerner Kirche gehen. Die übrigen Ussedelinge (vgl. zur Stelle, Schweizer. Idiotikon 7, 304) sollen zu zwei Dingen vor das Gericht der Kirche zu Luzern gehen, der Kirche Recht sprechen und dem Vogt Buße zahlen, wenn sie Buße schuldig werden. Marquart von Wolhusen und sein Sohn Arnold bleiben in aller herkömmlichen Gewohnheit. Diese Abmachung gilt für die Lebenszeit Marquarts, Arnolds und des letzteren Kinds, wenn dieses ein Sohn ist. Dann aber sollen die beiden Höfe und die anderen Höfe, die Marquart von der Kirche zu Luzern hat, wieder mit ganzem Recht an die Kirche von Luzern übergehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berthold; Capitel von muͦrbach - 1279 November 18.Image