Chol der Amman ze Nevnburch2023-11-012023-11-011320-01-251320-01-25CW30464https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2111Chol der Amman in Neunburg beurkundet, daß Frau Elsbet, Walthers Witwe, an Chasday, den Juden von Klosterneuburg, am 11. November 1295 9½ Pfund Wiener Pfennige zu zahlen hat. Für das Kapital mit Zinsen hat sie mit Einverständnis aller ihrer Erben ihr [Bd. 3 S. 312 Z. 16] genau bezeichnetes Haus und den an das Haus angrenzenden Weingarten, von dem 1 Viertel auf dem Grund des Klosters liegt, mit der Hand des Ausstellers zum Pfande gesetzt. Zahlt Elsbet nicht fristgemäß den Betrag zurück, erhöht sich die Summe um 4 Pfennige Zinsen für jedes Pfund in einer Woche. Werden aufgelaufenes Kapital und Zinsen bis Weihnachten 1295 nicht gezahlt, erhöhen sich die Zinsen auf 8 Pfennige Wiener je Woche und Pfund. Verstreicht nach Weihnachten 1295 ein ganzes Jahr, ohne daß Elsbet Kapital und aufgelaufene Zinsen zurückgezahlt hat, so fallen Haus und Weingarten ohne Einspruch mit allen bisherigen Rechten an den Juden. Stirbt der Jude unter der Zeit, so gelten seine nächsten Erben als Vertragspartner. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chol der Amman ze Nevnburch an Chasday dem Juden datz Nevnburch - 1295 Januar 25.Image