Albrecht wlricheſ svͦn des ſchenchen von Oſterwize2023-11-012023-11-011309-01-011309-01-01CW20067https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/627Albrecht, der Sohn Ulrichs des Schenken von Osterwitz, beurkundet, daß er Herman dem Schenken, dem Sohn seines rᷝveteren,</i> seinen näher umschriebenen Anteil an Osterwitz mit seiner Erben Hand und Willen gegeben, und dieser, so wie er diesen Anteil an ihrer aller Stelle empfing, ihn von ihm erhalten habe unter Verzichtleistung durch ihn, Albrecht, und seiner, Albrechts, Erben. Sollte jemand der Erben Albrechts gegen diesen Handel auftreten, so ist der Beschenkte, Herman, durch den Schenker ermächtigt, auf das übergebene Gut dem Gegenspieler 100 Mark Silber rᷝze rechtem Satz</i> zu rᷝstœtigen.</i> Dem Beschenkten ist ferner seitens Albrechts zugestanden, daß er [zunächst] auf das Verzicht anbiete, was ihm in dieser Urkunde [nach seiner Ansicht] zu Unrecht gegeben sei, aber anderes beanspruche, das ihm [nach seiner Ansicht, obwohl in der vorliegenden Urkunde nicht vorgesehen] rechtmäßig zukomme, bis er Recht [vor Gericht] behält. Wilhelm, der Pfarrer von Krieg [bei St. Veit], bezeugt, daß er bei diesen Abmachungen zugegen gewesen und sie so niedergeschrieben habe, wie er sie gehört habe. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Albrecht wlricheſ svͦn des ſchenchen von Oſterwize - 1284.Image