Heinrich von Gottes gnaden Biſchof ze Baſile2023-11-012023-11-011299-08-251299-08-25CW10246https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/226_A1. Bischof Heinrich (III.) von Basel gewährt auf Rat und mit Willen seines Kapitels den Bürgern von Klein-Basel in Ansehung ihrer Verdienste um Bau und Befestigung des Fleckens und der Stadt die Gnade, daß er und seine Nachfolger sich nur mit einer Abgabe von 40 Pfund jährlich begnügen werden, vorausgesetzt, daß die Begnadeten ihre Pflichten erfüllen und nicht ungehorsam werden: sonst ist das Privileg hinfällig. 2. Der Dekan Conrad und das Domkapitel verpflichten sich, auch bei den Nachfolgern Bischof Heinrichs für Einhaltung des Privilegs Sorge zu tragen. 3. Bürgermeister, Ratsherren und Mitglieder des Rates der Zünfte von Basel sind Zeugen dieser Begnadung und hängen auf Bitten des Bischofs das Stadtsiegel an. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Gottes gnaden Biſchof ze Baſile an Burgern von enren Baſile - 1274 August 25.Image