2023-11-012023-11-011324-05-011324-05-01CW40809https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3343Wilbirg die Mälberin, Bürgerin zu Augsburg, beurkundet, daß sie 1 Pfund Pfennige, das sie nach dem Tode ihres Ehemannes aus dem rᷝvnter den Becken</i> [unterhalb der Bäcker] gelegenen Haus der Judenta Därmlin für bares Geld als Eigentum gekauft hat, worüber sie eine mit dem Augsburger Stadtsiegel besiegelte Urkunde besitzt, für ihr, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil dem Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg und dem Konvent als Eigentum gestiftet hat. Daraus soll man zu ihrem und ihres Ehemannes Andenken alljährlich zu Michaelis und zum Georgentag jeweils so viel für die Krankenstube aufwenden, wie man mit ½ Pfund Pfennigen beschaffen kann, damit die Kranken rᷝgetroͤſte</i> werden. Sie hat dem Spital das Pfund Gülte entsprechend dem Stadtrecht als Eigentum aufgegeben und mit rᷝgelerten worten</i> darauf verzichtet. Jedoch hat sie sich ausbedungen, daß sie selbst sowie Agnes und Ulrich Schätzlin das Pfund Gülte zu ihren Lebzeiten besitzen und nutzen sollen. Stirbt einer von ihnen, fällt die Gülte den beiden anderen zu; überlebt nur noch einer, so soll er die Gülte allein besitzen. Nach dem Erlöschen der drei Leibgedinge, oder auch früher, soll diese Urkunde dem Spitalsmeister übergeben werden und das Pfund Gülte dem Spital heimfallen. Die 3 Inhaber der Leibgedinge dürfen aus keinerlei Gründen die Gülte verkaufen oder versetzen; sie dürfen sie nur nützen wie vereinbart ist. Man soll auch für das Pfund Gülte der Steuerpflicht gegenüber der Stadt und den Steuereinnehmern nachkommen und es nach der jährlichen Steuertaxe versteuern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Mai 1.Image