2023-11-012023-11-011321-04-141321-04-14CW50787https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_765_(2392_a)Heinrich von Zässingen [Els.] beurkundet, daß folgende Vereinbarungen vor dem Gericht in Altkirch [Els.] getroffen wurden: Heinrich hat an Margarete, Witwe seines Oheims Heinrich von Zässingen, die sich unter dem Rechtsbeistand des Ritters Heinrich von Tann nach Altkirch begeben hatte, und ihre Erben für zwölf Mark Silber ein Fuder Weingülte Weißwein verkauft und den genannten Betrag bereits erhalten. Die Weingülte soll von Heinrich und seinen Erben jährlich aus sechs Schatz Reben, die er in dem Bann von Steinbach bei Birlingen [Els.] neben denen des Jakob von Wangen stehen hat, sowie aus den Reben, die er in Rotgassen neben denen des Heinrich von Wehelin besitzt, entrichtet werden. Eine Rückkaufklausel räumt Heinrich und seinen Erben das Recht ein, vom 24. Juni (rᷝſvͮnieht</i>) an innerhalb von sechs Jahren die Weingülte zum gleichen Preis, den er ursprünglich von Margarete erhalten hatte, zurückzuerwerben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01296 April 14Image