Heinr̄ von gotes gnaden / Erzebiſchof von Meince / Oberſter Cancellere2023-11-012023-11-011312-03-041312-03-04CW20328https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/878Bruder Heinrich von Gottes Gnaden Erzbischof von Mainz [der frühere Bischof von Basel] beurkundet, daß er 1) dem Rat und der Bürgerschaft der Stadt Erfurt alle Feindseligkeit und allen Streit wegen verschiedener öffentlicher und heimlicher Rechtsbrüche, die rᷝbuzwirdik</i> waren, bis zum Urkundendatum vergeben hat, sodaß eine erneute Forderung [nach Vergebung] nicht mehr gestellt werden soll; 2) aller Groll, alle Ansprüche und Forderungen, die er gegenüber den Juden von Erfurt hatte, wegen ihres Friedhofes, ihrer Synagoge und anderer Dinge, öffentlich und heimlich, die rᷝbuzwirdik</i> waren und bis zum Urkundendatum vorgekommen sind, sollen aufgegeben sein, so daß eine Forderung [auf Vergebung] erneut nicht gestellt werden soll. Der Erzbischof wird die Bestimmungen des Briefes einhalten, den die Juden von seinem verstorbenen Vorgänger Bischof Werner haben, der seinerzeit, als er geschrieben wurde, vom Erzbischof und seinem Kapitel besiegelt wurde [vgl.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinr̄ von gotes gnaden / Erzebiſchof von Meince / Oberſter Cancellere an Juden zv Erphorte; Rate / vnd den Burgeren allen gemeine von Erphorte; rate / vnde den burgeren von Erphorte - 1287 März 4.Image