Johanneſ / von MettingenRvͦdolf2023-11-012023-11-011304-07-301304-07-30CW10424https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/390Rudolf und Johannes von Mettingen erklären, daß sie für die Zukunft auf jeden Anspruch und Streit wegen der Wiese zu Hallau verzichtet haben und Graf Manegolt von Nellenburg daran anschließend erklärt, daß er rᷝwer</i> sein wird dafür, daß die Mettinger diese Wiese, wegen deren sie mit Burcart von Hallau im Streite lagen, den Klosterfrauen von Dießenhofen nicht streitig machen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanneſ / von Mettingen; Rvͦdolf - 1279 Juli 30.Image