iohanneſ von Thiſcingen2023-11-012023-11-011321-01-191321-01-19CW30685https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2326Johannes von Dischingen beurkundet, daß [das Kloster] Marchtal früher von seinem Vater, Heinrich von Dischingen, eine [Bd. 3 S. 440 Z. 29] näher bezeichnete Wiese bei Ammern in einer Notlage für 30 Pfund Haller gekauft hat. Der Verkauf geschah aus Not und nach Wissen des Ausstellers mit der Hand seines Herrn, des Grafen Rudolf von Tübingen. Heinrich hat das Geld auch erhalten rᷝvnd vertraib ſin noth vnd ſinen kumber mit den hallern.</i> Sehr viel später sprach Johannes die Wiese mit der Begründung an, er hätte sie nicht aufgegeben, und zwang damit das Kloster, ihm nochmals 23½ Pfund Haller zu zahlen. Er gab dann die Wiese für sich und seine Kinder und Erben auf, obwohl er kein Recht daran hatte; er erhielt die genannte Summe und verwendete sie zu seinem Nutzen. Die Aufgabe geschah zur Sicherung der Klosters vor neuen Forderungen mit der Hand seines Herrn, des Grafen Gottfried [I.] von Tübingen. Er hat dem Kloster für sich, seine Kinder und Erben den Grafen Gottfried von Tübingen und nach ihm dessen ältesten Sohn als Bürgen gestellt. Sollten er, seine Kinder oder Erben künftig die Wiese erneut ansprechen oder das Kloster sonst an ihr schädigen, so soll Graf Gottfried, nach dessen Tod sein ältester Erbe oder seine Kinder, auf Kosten des Ausstellers in Tübingen solange Einlager halten, bis dem Kloster die Wiese unabstreitbar gemacht ist. Dafür setzt er dem Grafen Gottfried und dessen Kindern sein Gut zu Pfäffingen und seinen anderen Besitz solange zum Pfand, bis er das Kloster wegen der Wiese nicht mehr bedrängt. Graf Gottfried erklärt, daß er, nach seinem Tode sein ältester Sohn, dem Kloster rᷝburgen</i> und rᷝwerer</i> für die Wiese sein werden. Neben Johannes siegelten Graf Gottfried und die Stadt Tübingen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0iohanneſ von Thiſcingen - 1296 Januar 19.Image