2023-11-012023-11-011306-08-181306-08-18CW50209https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_200_(479_a)Chvͤn von Kalhain [nö. Salzburg] bekundet, daß ihm sein Vetter Konrad von Wartenfels bis zum 24. September 5 Schillinge Pfennige auf seinen Hof rᷝGrezzinch</i> geliehen hat. Chvͤn muß den Hof bis zu dem genannten Datum wieder einlösen und den Judenzins (rᷝIvden ſchaden</i>) dafür zahlen, nämlich wöchentlich einen Pfennig auf dreißig. Geschieht das nicht, so ist der Hof Konrad verfallen und sein sowie seiner Frau und Kinder Eigentum. Chvͤn wird ihm dafür rᷝwer</i> sein, wann und wo immer er es nötig hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01281 August 18Image