ChvnigvntEythainreichRapot von Torring2023-11-012023-11-011317-01-011317-01-01CW21013https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1519Rapot der Torring, seine Ehefrau Kunigunde, sein Sohn Heinrich und seine Tochter Eyt beurkunden, daß sie um Gottes und Marias willen und wegen der Guttaten, die sie empfangen haben, ihr Eigentum in Roit und eine dazugehörige Wiese in Hausmanning mit allem, was dazu gehört, dem Gotteshaus in Raitenhaslach gegeben haben. Sie werden nach bayerischem Recht 10 Jahre und einen Tag rᷝir gewer</i> sein und setzen freiwillig als rᷝfuͤrpfant</i> ihr Gut in Hausmanning. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvnigvnt; Eyt; hainreich u.A. an gotſ haus hintz Raitenhaſlah - 1292.Image