2023-11-012023-11-011324-01-161324-01-16CW40645https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3184Es wird beurkundet, daß Wernher Müntschi, Bürger von Rheinfelden, insgesamt 8½ [Bd. 4 S. 376 Z. 4-7] der Lage nach beschriebene Jucharten Acker an die Rheinfelder Bürger Hermann von Bellikon und Johannes Watsack für 17 Pfund ortsüblicher Pfennige verkauft haben, deren Erhalt bestätigt wird. Wernher hat den Käufern das genannte Gut mit allem bisherigen Recht mit der Hand seiner Ehefrau Agnes und seiner Kinder Agnes, Wernher und Adelheid vor Schultheiß und Rat von Rheinfelden aufgegeben. Sie verzichten auf alles Recht, das sie oder ihre Erben an dem Gut mit geistlichen, weltlichen oder sonstigen Rechtsmitteln erlangen könnten; besonders aber verzichten sie in die Hand Hermanns, Johannes' und ihrer Erben auf alles Recht, mit dem der Verkauf ungültig gemacht werden könnte. Wernher und Agnes werden für das Gut gegenüber den Käufern und deren Erben überall dort rᷝrechte wern</i> sein, wo die rᷝwerſchaft</i> benötigt wird. Agnes und die Kinder versichern, daß alles mit ihrem Einverständnis geschehen ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 16.Image