2023-11-012023-11-011324-02-101324-02-10CW40680https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3219Luck der Ältere, Bürger zu Regensburg, beurkundet, daß er, seine Ehefrau und seine Erben aus beiden Ehen an dem großen Zoll, der Bischof Konrad [V.] und dem Hochstift von Regensburg gehört, keine anderen Ansprüche haben als auf die Erträge aus den zu diesem Zoll gehörenden Waage[gebühren] und dem Marktzoll rᷝ(fragenzol),</i> die er vom Bischof für 200 Pfund barer Regensburger Pfennige gekauft hat, nicht aber auf den Schüssel- und Topfzoll rᷝ(schvͤzzel zol, Hafenzol)</i> und den kleinen Zoll. Den Ertrag soll er vom kommenden Georgentag [24. April] an 10 Jahre lang einnehmen. Aus dem Zoll sind jährlich 35 Pfund an Leute auszuzahlen, die in einer Urkunde des Bischofs benannt sind. Und zwar sind diese 35 Pfund in jedem Jahr als erstes aus den Zolleingängen auszurichten, gleichgültig ob diese reichlich oder gering sind. Wenn nach Ablauf der 10 Jahre die Zolleinnahmen an Bischof und Hochstift zurückfallen, so hat der Bischof wieder für die Auszahlung der 35 Pfund zu sorgen. Wenn während Lucks Pachtzeit von den 35 Pfund etwas frei wird, so sollen er, seine Ehefrau und seine Erben den betreffenden Betrag an den Bischof oder dessen Nachfolger abführen. -- Zum großen Zoll vgl. Corpus Nr. 1944, 2219. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Februar 10.Image