Hain- rich von Twingewolfhart2023-11-012023-11-011316-07-271316-07-27CW20941https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1450Die Brüder Heinrich und Wolfhart von Twinge beurkunden, daß sie ihrem Schwager Otto dem Kärlinger [S. 645 Z. 13--17] angeführte Güter für 52 Mark Veroneser verkauft haben und seine und seiner Erben rᷝGwer</i> sein werden. Sie werden ihm die Güter vor ihrem Lehensherren aufgeben und die Übertragung des Lehens auf ihn von diesem erwirken. Tun sie es nicht, so werden sie in Innsbruck so lange auf eigene Kosten Einlager halten, bis sie Otto das Gut vor dem Lehensherrn aufgeben. Die Aussteller können das Gut nach fünf Jahren (d. h. am 27. Juli 1296) für den gleichen Betrag zurückkaufen, sofern sie ihn aus eigenen Mitteln aufbringen. Können sie es nicht, so soll Herr Otto [zum endgültigen Erwerb der Güter] eine Summe draufzahlen, deren Höhe nach der Übereinkunft beidseitiger Freunde festzusetzen ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hain- rich von Twinge; wolfhart an Otten / dem Chærlinger - 1291 Juli 27.Image