Heinrich von BaldolzhMehthilt min wirtin2023-11-012023-11-011319-09-301319-09-30CW30384https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2032Heinrich von Balzenheim und seine Ehefrau Mechthild, Bürger von Breisach, beurkunden, daß sie ihre [Bd. 3 S. 267 Z. 12-20 mit Verwaltern und Abgaben] aufgezählten Güter in Biesheim, Batzenheim, Ensesheim, Urschenheim und Heiteren gemeinsam als Almosen den Johannitern in Freiburg und dem Dominikanerinnenkloster Adelhausen mit allen ihren bisherigen Rechten als Eigentum überantwortet und diese in die Besitzverhältnisse eingesetzt haben. Die Aussteller haben zu ihrer beider Lebzeiten die Güter als Lehen zur Nutznießung für einen jährlichen [Rekognitions-]Zins von 1 Schilling Pfennigen zurückempfangen. Sie haben für sich und alle ihre Erben auf alle Rechte [an den Gütern] verzichtet und werden in keiner Weise versuchen, die Schenkung ganz oder teilweise zu beeinträchtigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Baldolzh; Mehthilt min wirtin an brvͦderen Sante Johanneſes deſ Spitals von Jeruſalem zefrib ~g; frowen vn̄ dem Cloſter ze adelnhuſen bi frib ~g der Bredier ordens - 1294 September 30.Image