ſweſter Hiltrvt div priorin von Syrm̄2023-11-012023-11-011310-01-011310-01-01CW20140https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/696Schwester Hiltrut, Priorin von Sirnau beurkundet, daß sie von Schwester Mechthilt der Lutzmännin 10 Pfund erhalten und dieser davon auf gemeinsamen Rat [der Schwestern] jährlich ein Pfund Gülte zu geben versprochen hat. Diese Gülten soll sie einnehmen 1) von einem Mann Appo, der am 25. XII. zwölf Schillinge zu zahlen hat. 2) Beim Schelch, wo am 25. XII. zehn Schillinge anfallen. Von diesen soll Mechthilt ihrer Tochter, Schwester Berchtrate, zwei Schillinge geben. Nach Mechthilts Tod soll dieses Pfund verwandt werden, ihre Jahrzeit zu begehen, und die Priorin hat auf gemeinsamen Rat der Schwestern gelobt und geschworen, daß man Mechthilts Seele davon nichts entziehen soll: wie notwendig eine Priorin oder Kellnerin auch Geld bräuchte, von dem Pfund darf sie nichts nehmen, sondern muß es an Mechthilts Jahrtag ganz dem Konvent geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Hiltrvt div priorin von Syrm̄ an ſweſter Mechtilt der Lvzmenniniv - 1285.Image