2023-11-012023-11-011320-02-221320-02-22CW30486https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2133Es wird beurkundet, daß die Freiburger Bürger Burkart von Tottikofen, der Zilige, Johannes der Stroufer und Rudolf der Soler [Bd. 3 S. 324 Z. 16-17] näher bezeichneten Besitz, Garten und Häuser in Freiburg, Eigentum des verstorbenen Freiburger Bürgers Heinrich Wolleb, als Vormund der Kinder des Verstorbenen dem Heiliggeistspital in Freiburg für 90 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft haben. Die Bürger und die Kinder haben die Summe vollständig erhalten. Die Bürger haben dem Spital die genannten Besitzungen unter der Gerichtslaube in öffentlicher Verhandlung ausgefertigt. Vor dem Gericht sagten 7 [Bd. 3 S. 324 Z. 26-27] genannte väterliche und mütterliche Verwandte der Kinder, daß den Kindern mit dem Verkauf am besten gedient sei. Die Kinder selbst, Nikolaus der Scherpfer, Wolleb und Konrad, Rudolf und Heinrich haben dem Spital den Besitz vor dem Gericht aufgegeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 Februar 22.Image