2023-11-012023-11-011324-03-111324-03-11CW40721https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3257Michel von Matrei beurkundet, daß er für sein und seiner Vorfahren Seelenheil das Gut in dem Ried zu Matrei rᷝob Mvͤtzens,</i> das er als Lehen von Herrn Arnold von Waldeck hat, für sich und seine Erben mit allem Zubehör dem hl. Sixtus und dem Stift Schliersee gestiftet hat. Dies geschah mit Arnolds Hand, der das Eigentumsrecht an dem Gut für das Seelenheil seiner Vorfahren und Michel zu Liebe dorthin aufgegeben hat. Das Gut soll ausschließlich den dortigen Chorherren zugute kommen. Die Chorherren haben Michel das Gut als Leibgedinge gegen einen jährlichen Rekognitionszins von 12 Pfennigen überlassen. Nach seinem Tode sollen Gut und Zins dem Stift von Michel und seinen Erben frei sein. Michels Jahrtag soll zu seinen Lebzeiten und nach seinem Tode alljährlich begangen werden, und wöchentlich soll für seine und seiner Vorfahren Seele eine Seelenmesse gelesen werden. Er soll ferner an der Bruderschaft und an allen guten Werken rᷝ(gvͤttœit)</i> teilhaben, die die Chorherren täglich mit Singen und Lesen begehen und pflegen. -- Vgl. Corpus Nr. 3258. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 März 11.Image